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   VG Berlin, 29.09.1994 - 28 A 261.92   

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https://dejure.org/1994,7758
VG Berlin, 29.09.1994 - 28 A 261.92 (https://dejure.org/1994,7758)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.09.1994 - 28 A 261.92 (https://dejure.org/1994,7758)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. September 1994 - 28 A 261.92 (https://dejure.org/1994,7758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufdrängende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses hinsichtlich der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege; Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften; Kirchliches Amtsrecht, soweit es den Gesamtstatus etwa eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 512
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05

    Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten

    Handelt es sich um eine Angelegenheit, die der kirchlichen Selbstverwaltung unterliegt, ist diese der Kontrolle staatlicher Gerichte auch dann entzogen, wenn der innerkirchliche Rechtsschutz unzureichend ausgestaltet sein sollte, denn die Justizgewährleistungsgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt nur für Akte staatlicher Gewalt, nicht aber für interne innerkirchliche Streitigkeiten (VG Berlin, Urteil vom 26.9.1994 - 28 A 261.92 - NVwZ 1995, 512; bestätigt durch OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1999 - 4 B 94.94 - KirchE 37, 446; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.7.2000 - 7 PKH 4.00 -).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10

    Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer

    Hierzu gehört gerade die Frage der staatlichen Jurisdiktionsgewalt (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - 28 A 261.92 - OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 4 B 94.94 -, jeweils juris).
  • VG Berlin, 20.04.2021 - 1 K 270.19
    Das "Ob" des staatlichen Rechtsschutzes hängt also nicht von dem Bestehen einer kirchlichen Gerichtsbarkeit ab (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - VG 28 A 261.92, juris Rn. 16; vgl. Ehlers/Schneider in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 112), sondern allein von der Frage, ob eine Maßnahme dem Bereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaft zuzuordnen ist oder diesen überschreitet und eine Außenwirkung im staatlich zu schützenden Bereich besteht (VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VG 27 K 79.10, BeckRS 2012, 213756 Rn. 27).
  • VG Berlin, 21.08.2020 - 1 L 248.20
    Das "Ob" des staatlichen Rechtsschutzes hängt also nicht von dem Fehlen oder Bestehen einer kirchlichen Gerichtsbarkeit ab (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - VG Berlin 28 A 261.92, juris Rn. 16; vgl. Ehlers/Schneider in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 112), sondern allein von der Frage, ob eine kirchliche Maßnahme allein dem Bereich ihres Selbstbestimmungsrechts zuzuordnen ist oder diesen überschreitet und eine Außenwirkung im staatlich zu schützenden Bereich besteht (VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VG Berlin 27 K 79.10, BeckRS 2012, 213756 Rn. 27).
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