Rechtsprechung
VG Berlin, 29.09.1994 - 28 A 261.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufdrängende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses hinsichtlich der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege; Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften; Kirchliches Amtsrecht, soweit es den Gesamtstatus etwa eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 512
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.09.1966 - III ZR 199/64
Zuständigkeit für vermögensrechtliche Ansprüche von Pfarrern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92
Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65
Rechtsmittel
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- VGH Hessen, 20.03.1990 - 6 TG 3074/89
Rechtsweg bei innergemeindlichen Streitigkeiten einer Religionsgemeinschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
Kirchliche Maßnahmen sind i.d.R. keine Akte der "öffentlichen Gewalt"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78
Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89
Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 19.07.1985 - 7 CE 85 A.1634 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05
Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten
Handelt es sich um eine Angelegenheit, die der kirchlichen Selbstverwaltung unterliegt, ist diese der Kontrolle staatlicher Gerichte auch dann entzogen, wenn der innerkirchliche Rechtsschutz unzureichend ausgestaltet sein sollte, denn die Justizgewährleistungsgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt nur für Akte staatlicher Gewalt, nicht aber für interne innerkirchliche Streitigkeiten (VG Berlin, Urteil vom 26.9.1994 - 28 A 261.92 - NVwZ 1995, 512; bestätigt durch OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1999 - 4 B 94.94 - KirchE 37, 446; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.7.2000 - 7 PKH 4.00 -). - VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer …
Hierzu gehört gerade die Frage der staatlichen Jurisdiktionsgewalt (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - 28 A 261.92 - OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 4 B 94.94 -, jeweils juris). - VG Berlin, 20.04.2021 - 1 K 270.19 Das "Ob" des staatlichen Rechtsschutzes hängt also nicht von dem Bestehen einer kirchlichen Gerichtsbarkeit ab (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - VG 28 A 261.92, juris Rn. 16;… vgl. Ehlers/Schneider in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 112), sondern allein von der Frage, ob eine Maßnahme dem Bereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaft zuzuordnen ist oder diesen überschreitet und eine Außenwirkung im staatlich zu schützenden Bereich besteht (VG Berlin…, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VG 27 K 79.10, BeckRS 2012, 213756 Rn. 27).
- VG Berlin, 21.08.2020 - 1 L 248.20 Das "Ob" des staatlichen Rechtsschutzes hängt also nicht von dem Fehlen oder Bestehen einer kirchlichen Gerichtsbarkeit ab (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - VG Berlin 28 A 261.92, juris Rn. 16;… vgl. Ehlers/Schneider in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 112), sondern allein von der Frage, ob eine kirchliche Maßnahme allein dem Bereich ihres Selbstbestimmungsrechts zuzuordnen ist oder diesen überschreitet und eine Außenwirkung im staatlich zu schützenden Bereich besteht (VG Berlin…, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VG Berlin 27 K 79.10, BeckRS 2012, 213756 Rn. 27).